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Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das „Kleingedruckte“.

Datenschutzerklärung

Bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten.

Impressum

Gesetzlich vorgeschriebene Informationen


Stand: Oktober 2011

§ 1. Vertragsschluss

1.1 Sämtliche Verträge mit Orenji kommen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Sie gelten auch für künftige Verträge zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen muss der Kunde schriftlich hinweisen. Unterbleibt ein derartiger Hinweis, verzichtet der Kunde auf seine AGB, insoweit Sie den Kaufbedingungen Orenji widersprechen.

1.3 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Leistungen. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fristgerecht überwiesen hat, mit Leistung dieser Anzahlung werden unsere AGB rechtsverbindlich akzeptiert. Die Buchung der Leistung und Terminbestätigung erfolgt schriftlich mit Auftragsbestätigung allein durch Orenji. Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen jeder Art werden ebenfalls nur durch unsere schriftliche Bestätigung bindend.

1.4 Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Orenji.

1.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Öffentlichkeit auf unserer homepage www.orenji.eu zugänglich gemacht. Mit unserem Angebot/Auftragsbestätigung wird auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§ 2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. EC- oder Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen per Scheck können leider nicht akzeptiert werden. Die aktuelle Preisliste ersetzt alle vorherigen Preislisten. Die Preise in unserem Angebot basieren auf dem Stand Mai 2011 und können sich je nach Entwicklung der Einkaufspreise für Lebensmittel verändern.

2.2 Bei Vertragsabschluss, ist wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Die Anzahlung hat sofort und ohne Abzug nach Zugang der Auftragsbestätigung per Überweisung zu erfolgen. Die Auftragsbestätigung ist nach Erhalt unterschrieben an Orenji per Fax Nr.: 02273 99 19 864 zu senden. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen, Termine freizugeben und schließlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keinen Anspruch auf Schadenersatz herleiten. Im Falle einer Stornierung seitens des Kunden in einem solchen Fall gelten die Regeln des § 4.4

2.3 Die Restsumme des Auftragswertes ist sofort nach Auftragserfüllung mit Zustellung der Rechnung ohne Abzüge fällig und ist zahlbar per Überweisung auf das Geschäftskonto der Firma Orenji, vertreten durch Jean-François Biellmann, die Bankdaten werden auf Anfrage mitgeteilt.

2.4 Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen, bei Überschreitung des Zahlungsziels von 8 Tagen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht berührt.


§ 3. Abweichungen/Preisanpassungen/Auftragsänderungen

3.1 Sollten saisonbedingte Waren zum Zeitpunkt der Erfüllung nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Waren vor. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Die auf den Fotos dargestellten Produkte können saisonbedingt abweichen.

3.2 Die im Angebot genannten Preise sind unverbindlich und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, berechnen wir die Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Bestand haben.

3.4 Sollte die Veranstaltung später als 3 Monate nach der Auftragsbestätigung stattfinden, müssen wir uns bei begründeten Preissteigerungen eine Preisanpassung vorbehalten.


§ 4. Abweichungen/Auftragsänderungen/ Auftragsstornierung

4.1 Zehn Werktage vor der Veranstaltung bitten wir Sie uns die verbindliche Personenzahl mitzuteilen. Im Falle von späteren Reduzierungen der Personenzahl müssen wir Ihnen 50% des Auftragsbestätigungspreis pro Person in Rechnung stellen. Reduzierungen am Veranstaltungstag selbst müssen wir leider voll berechnen, da sowohl die Lebensmittel vorbereitet sind wie auch das Personal eingeteilt ist. Erhöhungen der Personenzahl sind nach Absprache mit Orenji möglich.

4.2 Resultierende Mehrkosten für verspätetes Anzeigen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Anzeige von Änderungen hat schriftlich zu erfolgen. Orenji behält sich vor, einen Auftrag nachträglich aufgrund der Veränderungen abzulehnen.

4.2 Fremdleistungen, wie Mietsachen, Barista, DJ, Technik, Zelte etc können nur nach den AGB der Vertragsfirmen storniert werden.

4.3 Wenn die vereinbarte Menge an bestellten Waren und Getränke nicht verzehrt wird, aufgrund dem Ausbleiben von Gästen/Fehleinschätzung des Auftraggebers, so wird dem Kunden die nicht verzehrte Ware auf dessen ausdrücklichen Wunsch übergeben. Eine Minderung der ursprünglichen Auftragssumme ist nicht möglich und wird komplett in Rechnung gestellt.

4.4 Im Falle von Stornierungen vor der Veranstaltung berechnen wir:

- bis 40 Tage vor Veranstaltung 10%
- bis 30 Tage vor Veranstaltung 25%
- bis 10 Tage vor Veranstaltung 50%
- bis 3 Tage vor Veranstaltung 75%

danach werden 100% der vereinbarten Summe fällig.


§ 5. Lieferung / Zeitliche Verzögerung/ Haftung

5.1 Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften.

5.2 Bei jeder Lieferung muß mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Eventuelle Verzögerungen führen nicht zu Minderungs- oder Rücktrittsansprüchen. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

5.3 Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

5.4 Sollte es Orenji nicht möglich sein, die geschuldete Leistung selbst oder durch adäquate Vertretung zu erbringen, wird die Vorauszahlung erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Firma Orenji fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

5.5 Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden, geht die Haftung für Beschädigung, und Bruch auf den Kunden über.


§ 6. Mängelrüge

6.1 Gelieferte Speisen sind zum sofortigen Verzehr bestimmt. Beanstandungen und Mängel an Speisen und Getränken haben unverzüglich zu erfolgen, bei Speisen bei Übergabe bzw. Anlieferung. Dem Käufer ist bekannt, dass Speisen leicht verderblich sind, so dass spätere Rügen nicht möglich sind. Getränke, die infolge unsachlicher Lagerung oder Behandlung verdorben sind, werden nicht ersetzt.

6.2 Bei reinen Anlieferungen hat der Kunde die Ware bzw. gelieferte Speisen sowie Ausstattungsgegenstände unverzüglich nach Entgegennahme zu prüfen. Etwaige Beanstandungen sind vom Kunden sofort nach Empfang in schriftlicher Form festzuhalten und uns zu übermitteln. Werden Mängel erst am Tag nach Vertragserfüllung angezeigt, besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung.

6.3 Bei Veranstaltungen hat der Kunde Reklamationen nur während der Erbringung unserer Leistung/im Verlaufe einer Veranstaltung vorzubringen. Orenji ist stets die Möglichkeit der Abhilfe im Verlaufe der Veranstaltung einzuräumen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6.4 Orenji behält sich das Recht der Nacherfüllung bzw. Minderung vor.


§ 7. Eigentumsvorbehalt und Rückgabe von Orenji Ausstattungsgegenständen

7.1 Das Mietgut bzw. zur Verfügung gestellte Ausstattungsgegenstände (Platten, Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Transportboxen und Pfandgut) sind Eigentum von Orenji.

7.2 Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Ausstattungsgegenstände, Platten, Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Transportboxen und Pfandgut, sowie organisierte Leihgeräte sind an Orenji unverzüglich spätestens 2 Tage, sofern nicht anders vereinbart, nach der Veranstaltung zurückzugeben. Wird es durch Orenji zurückgeholt, ist es zum vereinbarten Abholtermin zur Übernahme bereit zu stellen.

7.3 Das Mietgut (Platten, Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Transportboxen und Pfandgut) wird nur zweckbestimmt für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

7.4 Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Wird das Mietgut nicht frist- oder ordnungsgemäß zurückgegeben, wird es zum Wieder- Beschaffungspreis in Rechnung gestellt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozeß ermittelt werden. Beschädigtes oder fehlendes Inventar wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die Verkaufsware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Orenji.

7.4.1 Nicht ordnungsgemäß ist die Rückgabe auch, wenn das Mietgut bei Rückgabe Beschädigungen aufweist, die die Tauglichkeit erheblich beeinträchtigen.

7.4.2 Für Verlust oder Beschädigung haftet der Käufer ohne, dass es auf sein Verschulden ankommt. Für abhanden gekommenes Mietgut haftet der Käufer vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Rückgabe. Nicht fristgemäß zurückgegebenes Leergut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.


§ 8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Kerpen.

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.